Der »Leitfaden Prävention« der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV ) wurde 2018 wieder einmal überarbeitet. Im Zuge dessen gab es im April 2018 eine Veranstaltung für die »Fachorganisationen und Verbände der Anbieter«, bei der der GKV-Spitzenverband die neuen Anforderungen an die Anbieterqualifikation vorstellte und um Stellungnahmen dazu bat.
Für die notwendige Zusatzqualifikation als Qigong- oder Taiji-KursleiterIn werden voraussichtlich 360 Zeitstunden gefordert anstelle der bisher 225. Zudem werden für die Ausbildung sogenannte »Creditpoints« (ETCS) vergeben, um sie dem europäischen Standard anzupassen und mit einem Bachelor-Abschluss vergleichbar zu machen. Dabei sollen auch der Theorieanteil und das Wissen im Bereich der westlichen Medizin erhöht werden. Für bereits anerkannte Unterrichtende soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten, bis auch diese die neuen Anforderungen erfüllen müssen.
Ende Juli 2018 trafen sich VertreterInnen von der Bundesvereinigung für Taijiquan und Qigong (BVTQ), der Daoyin Yangsheng Gong Vereinigung Deutschland, des Deutschen Dachverbands für Qigong und Taijiquan, der Deutschen Qigong Gesellschaft, der Internationalen Tai Chi Chuan Association, der Medizinischen Gesellschaft für Qigong Yangsheng und der Qigong Fachgesellschaft und formulierten ein gemeinsames Schreiben an den GKV-Spitzenverband. In diesem Schreiben kritisierten sie unter anderem die Berechnung der Creditpoints, eine zu geringe Gewichtung der Praxis, eine Vernachlässigung der spezifischen Inhalte von Qigong und Taijiquan und eine Überbetonung der westlichen Medizin im Verhältnis zur TCM. Das Schreiben hat die BVTQ auf ihrer Website veröffentlicht.
Der neue Leitfaden ist mittlerweile veröffentlicht: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Pravention_2018_barrierefrei.pdf